Schadstoffsanierung
Sanierung von Asbest, KMF, PAK, PCB ...
FACH- UND UMWELTGERECHTE SCHADSTOFFSANIERUNG GEMÄSS TRGS 521, TRGS 519 UND DGUV 101-004/BGR 128
Durch den Einsatz modernster Geräte arbeiten wir sicher, effizient und garantieren Ihnen ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. Wir entfernen die Schadstoffe auf schonende Weise aus dem Gebäude und entsorgen es fachgerecht. Unser Fachpersonal wird regelmäßig geschult und ist auf dem neusten Stand der Technik.
Als Sanierungsfachbetrieb mit der Zulassung nach GefStoffV ist es uns gestattet, schwachgebundenes Asbest und Spritzasbest zu sanieren.
Mit unserer Erfahrung und spezifischen Sachkenntnissen profitieren Sie von einer langfristigen Schadstoffbefreiung.
Zurückgebaute Schadstoffe im letzten Jahr
Modernste Technik
Fräsverfahren BT-40, BT-43, BT-44
In der Schadstoffsanierung setzt wir auf die neusten Sanierungsmethoden. Dazu zählen die Fräsverfahren BT-40, BT-43 und BT-44, welches derzeit nur wenige Unternehmen in Deutschland anbieten können. Mit dieser Frästechnik ist ein besonders emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 möglich. Bei herkömmlichen Sanierungsverfahren muss immer ein Schwarzbereich, mit Vierkammerschleusen, Unterdruckhaltegeräte und Folienschutzwänden aufgebaut werden. Dieser enorme zeitliche und kostenintensive Aufwand entfällt beim BT-Fräsverfahren. Ebenfalls entfallen die Kosten für die Freimessung des Sanierungsbereiches.
Wir ermöglichen Ihnen mit unserer Frästechnik eine schnelle Umsetzung der Schadstoffsanierung und somit eine rasche Aufnahme von Anschlussarbeiten. Profitieren Sie und sparen Sie mit unserem BT-Fräsverfahren wertvolle Zeit und Geld.
BT-40 Fräsverfahren (Boden)
BT-40 Fräsverfahren (Wand)
BT-40 Fräsverfahren (Decke)
Zulassungen, Sachkundenachweise, Fachkundenachweise
Sachkunde TRGS 519, Anlage 3
Sachkunde DGUV-Regel 101-004 Anhang 6B / TRGS 524 2B
Sachkunde TRGS 521
Schimmelpilze
Fachkunde Fräsverfahren BT40 / BT43 / BT44
Welche Schadstoffe beseitigen wir?
Seit 1993 ist Asbest durch die Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland verboten, da das Material sehr kleine lungengängige Fasern abgibt, die als krebserregend gelten. Zwischen 1950 und 1990 wurde Asbest oft in Gebäuden verbaut – Deswegen findet sich Asbest noch in vielen Gebäuden. Der Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie der Abfallentsorgung ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 geregelt.
Unser Unternehmen verfügt über modernste Sanierungstechnik. Zusammen mit spezialisiertes Personal und den erforderlichen Sachkundenachweisen, sind wir qualifiziert den strengen Anforderungen der TRGS 519 gerecht zu werden.
Ähnlich wie Asbest können KMF gefährliche Fasern freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sind. Dies gilt für sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt worden sind. Danach hergestellte „neue“ Mineralwollprodukte gelten allgemein als unproblematisch. Die als Stein- oder Glaswolle bezeichneten Produkte werden konstruktiv als Dämmmaterial (Wärme, Schall, Kälte, Brandschutz) eingebaut. Für die Tätigkeiten gelten je nach Produktbeschaffenheit unterschiedliche Sicherheitsvorschriften, die in der TRGS 521 detailliert dargelegt sind. Bei hohen Faserkonzentrationen sind umfangreiche Schutzmaßnahmen mit Schwarz- und Weißtrennung, Personen/Materialschleusen und Unterdruckhaltung erforderlich.
Gesundheitsrisiko:
Bei sämtlichen vor 1996 eingebauten Mineralfaserprodukten ist grundsätzlich von einer Krebsgefahr auszugehen. Produkte, die ab dem Jahr 2000 in den Handel gelangten, sind nicht krebserzeugend. Bei den Altprodukten wird nach „krebserzeugend“ (K 1B) oder „Verdacht auf krebserzeugend“ (K 2) eingestuft. KMF reizen Augen, Atemwege und Haut. Optisch sind Altprodukte nicht von neuen KMF-Produkten zu unterscheiden.
Verbot:
Derzeit gibt es kein direktes Verwendungsverbot. Aber es gelten inzwischen spezielle Vorschriften für die Handhabung künstlicher Mineralfasern.
Verwendung:
Bekannt als „Stein“- oder „Glaswolle“ und ideal für den „Hausgebrauch“. Dämmmaterial in Gebäuden; Wärme-Isolierung an Leitungen und Anlagenteilen; Platten für Abhangdecken und Akustikbau.
Es ist häufig der typische Teer-Geruch, der mit ziemlicher Sicherheit auf PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) schließen lässt. Quellen dieser gut wahrnehmbaren Emissionen können in Innenräumen unter anderem Bodenbeläge, Klebstoffe für Parkett und Teppichböden sowie Spachtelmassen und Vergussmassen sein. PAK sind auch in Dichtungsbahnen, Anstrichen und Dachbahnen enthalten. Häufig ist auch die Verwendung von Teer-Kork-Produkten beispielsweise für die Isolation von Kühlräumen. Der Ausbau PAK-belasteter Materialien ist wegen der Vielzahl von Begleitarbeiten konzeptionell aufwändig. In Klebern für Bodenbeläge (z. B. unter „Flexplatten“, „Floorflexplatten“) befinden sich in vielen Fällen neben PAK auch Asbest. Statt Teer wird heute Bitumen verwendet. Allerdings lassen sich die Produkte optisch nicht unterscheiden.
Gesundheitsrisiko:
Zahlreiche PAK-Verbindungen sind krebserzeugend, erbgutverändernd, immuntoxisch und lebertoxisch. Sie treten gasförmig, gebunden an Staub oder in Feststoffen auf. PAK können Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und Atemwegsschädigungen verursachen.
Verbot:
Für die Verwendung von PAK besteht kein generelles Verbot. Jedoch bestehen im Baubereich erhältliche Dichtungsmaterialien inzwischen aus Bitumen und nicht mehr aus Teer oder teerhaltigen Produkten.
Verwendung:
Teerhaltige Baustoffe wurden früher vor allem als Schutz (von Hölzern) gegen Feuchte eingesetzt. Noch heute sind in vielen älteren Gebäuden Klebstoffe und Isoliermaterialien hinter Fliesen sowie unter Parkettböden und Bodenbelägen verborgen.
PCB steht als Abkürzung für „Polychlorierte Biphenyle“. Sie waren ein gängiger Weichmacher, sorgten für Dauerelastizität beispielsweise bei Fugenmaterialien (z. B. in Bauteilfugen, Fenstereinfassungen) oder auch Fugenbändern. PCB finden sich aber auch in brandhemmenden Lackierungen und Beschichtungen sowie Kondensatoren (z. B. an Leuchtstofflampen) und Transformatorenölen. PCB-Ausgasungen belasten die Raumluft und führen zu Sekundärkontaminationen in anderen Bauteilen. Eine erfolgreiche PCB-Sanierung erfordert praktisch immer eine Bearbeitung der primären und der sekundären PCB-Quellen.
Gesundheitsrisiko:
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den gefährlichsten Umweltgiften. Sie reichern sich im Fettgewebe des Körpers an, werden nicht abgebaut, stehen im Verdacht krebserzeugend zu sein. PCB schädigen Erbgut, Nerven, Leber und das Immunsystem.
Verbot:
Seit 1983 ist die PCB-Produktion in den meisten Ländern verboten.
Verwendung:
PCB sind unter anderem enthalten in Dichtmassen (Fugen, Stöße, Platten), Kunstharzen, elastischen Anstrichen, Brandschutzanstrichen, Klebstoffen sowie aufgrund der thermischen Stabilität beispielsweise in Transformatorenölen.